© KuS Unternehmensberatung GmbH 2011 KuS Unternemensberatung GmbH KuS Unternemensberatung GmbH Datenschutz Jedes Unternehmen ist laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet gewisse Auflagen zu erfüllen, wenn sie personenbezogenen Daten verarbeiten. “Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person” $3 Abs.1 BDSG Dies Bedeutet es trifft jedes Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Wussten Sie, dass die laut dem BDSG verpflichtet sind ein “öffentliches Verfahrensverzeichnis” zu führen und es jedermann auf Antrag aushändigen müssen? Die KuS Unternehmensberatung hat sich in diesem Bereich spezialisiert. Herr Jan Kalipke hat das Personenzertifikat zur Fachkraft für Datenschutz bei der DEKRA abgelegt und kann für Sie als externer Datenschutzbeauftragter tätig werden. Natürlich beraten wir Sie auch gerne in Sachen Datenschutz. Kontaktieren Sie uns einfach. Anbei ein paar zentrale und knifflige Fragen auf die Sie als Unternehmer eine Antwort haben sollten: - Wie wird es bei Ihnen mit den privaten Emails gehandhabt? Ein Verbot muß z.B. kontrolliert und sanktioniert werden. - Wie wird es bei Ihnen mit Privatgesprächen gehandhabt? Vorsicht hier könnten Sie sehr schnell zum Provider mit eingeschränkten Rechten werden. - Müssen Sie der betroffenen Person Auskunft über die ihn betreffenden Daten machen? - Haben Sie ein öffentliches Verfahrensverzeichnis? - Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten? Für Seminare im Datenschutz sprechen Sie uns bitte an. Kontakt.